Ein Führerschein bedeutet auch: Verantwortung übernehmen – für sich, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer. Daher ist ein Sehtest ebenso verpflichtend, wie ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Erste-Hilfe-Kurs / Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nach § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss für die Bewerbung zur Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1, B, L, M, S und T der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ abgelegt werden. Für alle anderen Klassen benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs. Beide Kurse werden im Haus für unsere Schüler angeboten.
Sehtest
Unter den Papieren, die Sie bei der Beantragung des Führerscheins einreichen müssen ist auch die Bescheinigung, dass Sie einen Sehtest abgelegt haben. Auch diesen bieten wir im Haus für unsere Schüler an.
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