Termine


Wer muss wann mit derWeiterbildung starten?

Eine erste Weiterbildung (5 x 7)Std. ist zu absolvieren für alle
  • Busfahrer bis spätestens 2013
  • Lkw-Fahrer bis spätestens 2014
Unsere Termine für die Weiterbildung

Termine 2010
Januar Samstag 22.01.2011
Samstag 29.01.2011
Februar Samstag 12.02.2011
Samstag 26.02.2011
März Samstag 12.03.2011
Samstag 26.03.2011
Oktober
November
Dezember


Berufskraftfahrer

Als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer erfüllen Sie durch den Besuch dieser anerkannten Schulung ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtendenWeiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) zur Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Wird die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis erst 2014/2015 fällig wird die Frist der Weiterbildung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis angepasst.
 



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