LKW


Was Sie benötigen:
  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Kleiner LKW Kleiner LKW
Mit Anhänger
Großer LKW Großer LKW
Mit Anhänger
C1 C1E C CE
Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C1 besitzen oder zumindest die Prüfung für diese  Klasse bestanden haben. Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C besitzen oder zumindest die Prüfung für diese Klasse bestanden haben.
-
Die Klassen C1 und C1E werden befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt. Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.
-
Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Eingeschlossene Klassen:BE,
Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

Eingeschlossene Klasse: C1
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
-
Alter 18 Alter 18 Alter 18 Alter 18
-
Ausbildungsdauer Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Ausbildung Praxis

C1 C1E Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

B auf C C1 auf C C auf CE Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E
Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt
Überland 3 3 1 3 4 Überland 5 3 5 3 5 8
Autobahn 1 1 1 1 2 Autobahn 2 1 2 1 2 3
Dunkelheit 1 1 0 2 2 Dunkelheit 3 1 3 0 3 3
Fahrstunden Fahrstunden
die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten

Wenn Sie den Führerschein der Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Die Klassen C und CE werden auf 5 Jahre befristet.
  • Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen, sowie  Weiterbildung

Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
 



Powered by JOOMLAPUR