KLasse T


 

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz Klasse: keine
Einschlusss der Klassen: M, L
Mindestalter: 16 Jahre, bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h


Berechtigung zum Fahren von land- oder forstwirtschaftlichen ZUgmaschinen mit mehr als 32 km/h bbH, aber nicht mehr als 60 km/h bbH, auch mit Anhänger.

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