| Mindestalter: |
16 Jahre |
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| Eignung: |
allgemeines Sehvermögen: Sehtest Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen |
| Vorbesitz Klasse: |
keine |
| Befristet: |
nein |
| Einschluss: |
keine |
Berechtigung zum Fahren von dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, nicht mehr als 50ccm Hubraum, max. Nutzleistung nicht mehr als 4kW bei Verbrennungsmotoren/ Elektromotoren Leermasse: Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg |
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