Klasse S


Mindestalter: 16 Jahre quad
Eignung: allgemeines Sehvermögen: Sehtest
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss: keine

Berechtigung zum Fahren von dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, nicht mehr als 50ccm Hubraum, max. Nutzleistung nicht mehr als 4kW bei Verbrennungsmotoren/ Elektromotoren Leermasse: Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg
 



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