KLasse B


Mindestalter:
Beginn der Ausbildung frühestens 6-3 Monate vor dem 18. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines ERziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor der Volljährigkeit.

Theorie:
12 mal 90 Min. Grundwissen sowie 2 mal 90 Min. klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und können somit nicht vorher festgelegt werden. 12x Sonderfahrten (Pflichtfahrten à 45 Min.): 5x Überland (Landstraße), 4x Autobahn, 3x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung.

Führerschein mit 1717ausz

Mindestalter:
Beginn der Ausbildung frühestens 6-3 Monate vor dem 18. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 monat vor den 17.

Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren". Am 18 Geburtstag wird der Führerschein ausgehändigt.

 

 

 

 

 



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