ASF ASP


ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger §2a Abs.2 StVG

Am Aufbauseminar muss jeder teilnehmen, der in seiner Probezeit auffällig wurde und von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert ist. Das Schreiben ist bei der Anmeldung mit vorzulegen. Wird der Aufforderung der Behörde nicht nachgekommen, bedeutet dies den Entzug der Fahrerlaubnis. Das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen, je 135 Minuten, und einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein.

Unsere Fahrschule führt  Aufbauseminare durch.

Termine für ASF
Oktober 12,10.2010 Erding
November 25,11.2010 Erding
Januar 18,01,2011 Erding
Februar 15.02.2011 Erding
März 22.03.2011 Erding
Mai 03.05.2011 Erding
Juni 07.06.2011 Erding
Juli 05.07.2011 Erding
August 09.08.2011 Erding
September 13.09.2011 Erding


ASP - Aufbauseminar für Punkteauffällige §4 Abs.8 StVG

Jeder der noch keine Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, kann am Aufbauseminar für Punkteauffällige teilnehmen. Bei 8 bis 13 Punkten erfolgt eine behördliche Verwarnung mit dem Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme. Ab 14 Punkten ist man zur Teilnahme verpflichtet. Das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde ist bei der Anmeldung vorzulegen. Das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen, je 135 Minuten, und einer Fahrprobe. Die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein. Ein Seminar kann nur alle 5 Jahre absolviert werden.


Möglicher Punkteabbau:

Punktestand Punkteabbau
1 – 8 Punkte Bis 4 möglich
9 – 13 Punkte Bis 2 möglich

 



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