ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger §2a Abs.2 StVG
Am Aufbauseminar muss jeder teilnehmen, der in seiner Probezeit auffällig wurde und von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert ist. Das Schreiben ist bei der Anmeldung mit vorzulegen. Wird der Aufforderung der Behörde nicht nachgekommen, bedeutet dies den Entzug der Fahrerlaubnis. Das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen, je 135 Minuten, und einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein.
Unsere Fahrschule führt Aufbauseminare durch.
Termine für ASF
| Oktober |
12,10.2010 |
Erding |
| November |
25,11.2010 |
Erding |
| Januar |
18,01,2011 |
Erding |
| Februar |
15.02.2011 |
Erding |
| März |
22.03.2011 |
Erding |
| Mai |
03.05.2011 |
Erding |
| Juni |
07.06.2011 |
Erding |
| Juli |
05.07.2011 |
Erding |
| August |
09.08.2011 |
Erding |
| September |
13.09.2011 |
Erding |
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ASP - Aufbauseminar für Punkteauffällige §4 Abs.8 StVG
Jeder der noch keine Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, kann am Aufbauseminar für Punkteauffällige teilnehmen. Bei 8 bis 13 Punkten erfolgt eine behördliche Verwarnung mit dem Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme. Ab 14 Punkten ist man zur Teilnahme verpflichtet. Das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde ist bei der Anmeldung vorzulegen. Das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen, je 135 Minuten, und einer Fahrprobe. Die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein. Ein Seminar kann nur alle 5 Jahre absolviert werden.
Möglicher Punkteabbau:
| Punktestand |
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Punkteabbau |
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| 1 – 8 Punkte |
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Bis 4 möglich |
| 9 – 13 Punkte |
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Bis 2 möglich |
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